Schulordnung

1. Allgemeine Regeln

Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander und beachten dabei, dass wir unterschiedlich sind!

  • Ich übernehme Verantwortung für mein Handeln und gebe Fehler zu.
  • Wir helfen uns gegenseitig. Jeder hat das Recht, um Hilfe zu bitten.
  • Wir hören einander zu.
  • Wir verzichten auf jede Art der Verletzung. Wir benutzen auch keine Schimpfwörter und beleidigen nicht.
  • Wir lachen niemanden aus.
  • Wir lassen die Finger von allem, was anderen gehört.

Wir wollen in Ruhe und ungestört lernen und unterrichten.

  • Wir erscheinen deshalb pünktlich zum Unterricht.
  • Zu Beginn jeder Stunde kehrt Ruhe ein, alle beachten das Ruhezeichen.
  • Unser Material wird vollständig mitgebracht und liegt zu Beginn der Stunde bereit.
  • In der Regel essen und trinken wir außerhalb des Unterrichts.

Wir wollen uns in unserer Schule wohl und sicher fühlen.

  • Wir wertschätzen deshalb ein sauberes Schulgelände und eine saubere Umgebung.
  • Wir betreten und verlassen die Gebäude nach den vereinbarten Regeln.
  • Als SI-Schüler/-innen verlassen wir das Schulgelände nicht.

2. Weitere Aspekte

Schulgelände und -gebäude

  • Die Schüler/-innen dürfen sich in den Pausen (10.20 – 10.50 Uhr und 12.25 – 13.30 Uhr) in der Regel nicht in den Schulgebäuden aufhalten.
  • Die Lehrer/-innen schließen deshalb die Klassenräume und die Gebäude ab.
  • Die Schüler/-innen verbringen die Fünf-Minuten-Pausen in den Klassenräumen, sofern kein Raumwechsel erforderlich ist.
  • Der Toilettengang der Schüler/-innen ist während des Unterrichts nur in Ausnahmen erlaubt.
  • Zu den Turnhallen und Sportplätzen begleitet der Sportlehrer/die Sportlehrerin die Schüler/-innen.
  • Rechtzeitig zum Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, die Tafel geputzt, die Fenster geschlossen und der Raum gefegt.
  • Erst nach dem Schlussgong wird der Raum verlassen.
  • Im Unterricht ist das Tragen von Kopfbedeckungen nicht erlaubt.
  • Alle Klassen und Jahrgänge führen ihre jeweiligen Dienste (z. B. Toiletten-, Hof- oder Mensadienst) nach Plan durch.
  • Der Schulhof vor dem Neubau ist Ruhezone. Ballspiele u. Ä. sind nicht erlaubt.
  • Für die verschiedenen Schulgebäude, den NW-Trakt, den Neubau, das Oberstufengebäude, die Sporthallen, die Mensa und das SLZ gelten die jeweiligen Hausordnungen.

Busse

  • Der Busbahnhof ist vor Schulbeginn und nach Schulschluss erweitertes Schulgelände.
  • Nach dem Unterrichtsende gehen die Schüler/-innen zügig, aber ohne zu laufen, auf direktem Wege zu den Bussen.
  • Bei vorzeitigem Schulschluss bleiben die Busschüler/-innen bis fünf Minuten vor Abfahrt der Busse auf dem Schulhof.

Mediennutzung

  • Im Unterricht können moderne Medien und Kommunikationsmittel, z. B. Smartphones, Tablets, Laptops usw. nach vorheriger Erlaubnis des Lehrers/der Lehrerin zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Auch Lehrer/-innen nutzen Medien und Kommunikationsmittel nur zu dienstlichen Zwecken.
  • Ansonsten dürfen auf dem Schulgelände moderne Medien und Kommunikationsmittel, z. B. Smartphones, Tablets, Laptops usw. nicht genutzt werden. Das sichtbare Tragen auch von Teilen der elektronischen Kommunikationsmittel, z. B. Kopfhörer, sowie jegliche Nutzung sind verboten und führen zum vorläufigen Einzug des Gerätes. Die Rückgabe erfolgt durch ein Mitglied der Schulleitung nur persönlich an Erziehungsberechtigte.
  • Die Schüler/-innen der Oberstufe dürfen in Freistunden, nicht jedoch in der 6. Stunde, ihre Handys zu Unterrichtszwecken in der Aula und dem Arbeitsraum des Oberstufengebäudes sowie im SLZ benutzen.
  • Für die Nutzung der schuleigenen Medien verweisen wir auf die Nutzungsordnung.

Verbote

  • Das Mitführen von Messern und anderen Waffen, von SprayflaschenLaserpointern und ähnlichen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
  • Spiele und Verhaltensweisen, die andere gefährden und/oder belästigen, sind nicht erlaubt, z. B. auch Drängeln und Rennen im Gebäude und auf den Treppen.
  • Auf dem Schulgelände herrscht Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.
  • Das Befahren des Schulhofs ist verboten. Fahrräder, Mofas, Motorräder werden in der dafür vorgesehenen Parkzone abgestellt. Roller, Longboards o. ä. bleiben während des Schultages im Klassenraum.
  • Schulfremde Personen – insbesondere Freunde oder ehemalige Schüler/-innen – dürfen sich ohne vorhergehende Anmeldung bei der Schulleitung nicht auf dem Schulgelände aufhalten. Sie erhalten einen Besucherausweis.

3. Reaktionen und Sanktionen

Auf einen Regelverstoß erfolgt immer eine angemessene, passgenaue, individuelle, zeitnahe, spürbare und verhältnismäßige Reaktion oder Sanktion.

Lehrer/-innen schöpfen die Fülle der pädagogischen Handlungsmöglichkeiten aus. Sie nutzen dabei die kollegiale Unterstützung (Klassenlehrer/-innen, Sozialpädagogen, Sonderpädagoginnen) genauso wie nötigenfalls die Schulleitung vom Dienst.

Für schwerwiegende Verstöße gegen die Schulordnung werden folgende Sanktionen festgelegt:

  • Die Verursacher von mutwilliger Beschädigungen, Ver- oder Beschmutzungenhaben ungeachtet notwendiger pädagogischer Maßnahmen und eventueller Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Schulgesetz) Schadenersatz zu leisten.
  • Bei verbalen und/oder körperlichen Verletzungen setzt die Schule ungeachtet aller pädagogischer Maßnahmen und eventueller Ordnungsmaßnahmen auf DeeskalationAusgleich und Wiedergutmachung.
  • Drogen- und Alkoholmissbrauch, der im Schulalltag deutlich wird, führt zunächst zum Ausschluss von den laufenden Unterrichtsstunden und zur Information der Eltern.

Bei schwerwiegenden Verstößen und/oder kriminellen Handlungen behalten wir uns eine Ordnungsmaßnahme, die Information der Polizei, ggf. auch eine Anzeige vor.

Wassenberg, im Januar 2017
Beschluss der Schulkonferenz vom 12.01.2017
Redaktionelle Änderung vom 30.04.2020 (Streichung des OFRA-Traktes)