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Informationen zum Unterricht ab dem 19.04.2021

Ab der nächsten Woche kehren wir in den Wechselunterricht für alle Jahrgänge von 5 bis 12 zurück und beginnen am Montag, 19. April 2021, mit Gruppe A.

Prinzipiell treten die Regelungen, wie sie vor den Osterferien galten, wieder in Kraft. Sie sind in der Mitteilung vom 10. März nachzulesen.

Allerdings gilt nun, dass sich alle Schüler:innen zweimal wöchentlich in der Schule selbst testen müssen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Mitteilung vom 9. April auf der Homepage. Die verpflichtende Selbsttestung kann nur durch einen „Bürgertest“ ersetzt werden.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen, auch über die Klassenlehrer:innen, gerne zur Verfügung. Für die Unterstützung Ihrer Kinder, die besonders an den Tagen mit häuslichen Aufgaben notwendig bleiben wird, danken wir Ihnen sehr und wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft.

Bleiben Sie gesund!

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Schule nach den Osterferien

Den Medien konnte man entnehmen, dass in der Woche nach den Osterferien, vom 12.4.21 bis zum 16.4.21, die meisten unserer Schüler:innen wieder im Distanzunterricht beschult werden. Wir hoffen sehr, dass Sie sich in den Ferien gut erholen konnten und wünschen Ihnen für diese neue Phase viel Kraft.

Ab Montag werden nur die Schüler:innen der Abschlussjahrgänge in die Schule kommen können – bei uns sind das die Jahrgänge 10, 12 und 13. Sie werden in den Gruppen und nach dem Zeitplan unterrichtet, die sie schon kennen.

Im Kreis Heinsberg sind wir mit Schnelltests gut versorgt. Die Schüler:innen, die in Präsenz unterrichtet werden, testen sich zweimal wöchentlich selbst. Die Schulmail vom 8.4.21 formuliert das so:

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Wir bitten Sie wieder, Ihrem Kind genügend (medizinische oder FFP2-) Masken mitzugeben. Die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin.

Das Essen und Trinken können wir nur im Freien gestatten. Die Mensa macht keine Angebote.

Die Notbetreuung für die Schüler:innen der Jahrgänge 5 und 6 wird wie gewohnt an allen Tagen stattfinden. Die bisherigen Anmeldungen gelten weiter. Wenn Sie neu einen Platz für Ihr Kind benötigen, finden Sie das Anmeldeformular hier zum Download.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen, auch über die Klassenlehrer:innen, gerne zur Verfügung. Sobald wir wissen, wie es nach dem 16.04.21 weitergeht, werden wir Sie über diesen Weg informieren.

Bleiben Sie gesund!