AD(H)S – Beratung und Fortbildung

Viele Kinder fallen heutzutage dadurch auf, dass sie unruhig sind, sich schlecht konzentrieren können und Probleme im Sozialverhalten zeigen.

Nicht immer versteckt sich dahinter eine ausgeprägte Störung wie das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit und ohne Hyperaktivität (ADS/ADHS).

Dieses kommt bei 3 bis 6% der Kinder vor, wobei Jungen häufiger betroffen sind als Mädchen und oft ein Elternteil ebenfalls diese Probleme hat oder hatte.
Diese Kinder ecken häufig bei ihren Mitmenschen an und stehen sich selbst im Weg, machen also viele negative Erfahrungen, die sie noch weiter in eine Außenseiterrolle drängen.

An dieser Situation der betroffenen Kinder und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten setzt das Beratungskonzept AD(H)S der Betty-Reis-Gesamtschule an:

Zur Einführung in das Beratungskonzept werden alle Klassenlehrer/-innen des 5. Jahrgangs in zwei Fortbildungen zum Thema AD(H)S informiert. Außerdem besteht die Möglichkeit der kollegialen Fallberatung.

Modul I: Theoretische Grundlagen

  • Definition
  • Erklärung und Ursachen
  • Symptomatik
  • Diagnostik
  • Medikation
  • Teambildung (Zusammenarbeit Schule und Elternhaus)

Modul II: Handlungsstrategien im pädagogischen Alltag

  • Aufmerksamkeit halten
  • Unruhe lenken
  • Positive Stimmung halten

In den höheren Jahrgängen findet zusätzlich eine AD(H)S-Fortbildung für alle interessierte Kolleginnen und Kollegen in 2 Modulen statt:

Modul III: Theoretische Grundlagen
Modul IV: Therapie

Bei Verdacht einer AD(H)S sind Hospitationstermine in den jeweiligen Klassen vorgesehen. Ziel ist es, mit den Eltern, dem Kind und den Lehrerinnen und Lehrern ein Netzwerk für eine das Kind fördernde Lern- und Lebensumgebung zu gestalten, wobei Verabredungen getroffen werden, die es dem Kind ermöglichen, den Schulalltag positiv zu bewältigen, ein gesundes Selbstwertgefühl aufzubauen und die Schule mit dem besten Abschluss gemäß seiner individuellen Fähigkeiten zu beenden.

Eltern betroffener Kinder erhalten auf Anfrage (möglichst über die Klassenlehrer/-innen und/oder die Abteilungsleiterin I) einen individuellen Beratungstermin.

Betroffene Kinder haben die Möglichkeit (über die Klassenlehrer/-innen) einen Beratungstermin innerhalb der Schulzeit zu vereinbaren.