Förderverein

Einladung zur Mitgliederversammlung 2022 des Fördervereins

Mitgliederversammlung 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 des Fördervereins lade ich alle Mitglieder herzlich für:

Dienstag, 14.06.2022,
19.00 Uhr,
in das Oberstufenlehrerzimmer ein.

Als Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Bericht der Vorsitzenden
  2. Finanzen des Vereins
  3. Wahlen
  4. Satzungsänderung zu § 10 (siehe unten)
  5. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Wellenbrock
1. Vorsitzende


Anlage zum TOP 4

Neu hinzugefügte Abschnitte sind in rot dargestellt:
§ 10 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:

a. dem/der 1. Vorsitzenden,
b. seinen/ihrer zwei Stellvertreter/n
c. dem/der Schriftführer/in und dessen/deren Stellvertreter/in,
d. dem/der Schatzmeister/in und dessen/deren Stellvertreter/in,
e. dem/der Schülerbeauftragten oder dessen/deren Stellvertreter/in,
f. einem/einer Vertreter/in der Schulleitung oder dessen/deren Stellvertreter/in
g. dem/der Schulpflegschaftsvorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreterin,
h. Beisitzer 1-5, deren Aufgaben in der Geschäftsordnung festgelegt sind.

2. Der Vorstand wird – mit Ausnahme der Vorstandsmitglieder e), f), g) – von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder jeweils für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus oder bleibt ein Amt der Vorstandsmitglieder a), b), c), d) oder h) bei der Wahl durch die Mitgliederversammlung wegen des Fehlens eines Kandidaten unbesetzt, können die verbliebenen Vorstandsmitglieder aus dem Kreis der Vereinsmitglieder bis zur nächsten regulären Wahl ein Ersatzmitglied in den Vorstand kooptieren. Maximal dürfen drei Vorstandsmitglieder kooptiert werden.

4. Der/die Schülerbeauftragte und dessen/deren Stellvertreter/in werden von der Schülermitverwaltung gewählt.

5. Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die Vorsitzende, dessen/deren beide stellvertretenden Vorsitzenden, der/die Schriftführer/in und der/die Schatzmeister/in. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

6. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor, leitet im Einzelnen die sich aus der Satzung ergebenden Arbeiten des Vereins und beschließt über die Verwendung der Mittel. Darlehensaufnahme ist ausgeschlossen.

7. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind.

 

Download der Einladung als pdf-Datei