Virus

Corona-Pandemie: Wichtige Informationen zu den Herbstferien

Angesichts der bevorstehenden Herbstferien stehen sowohl Lehrkräfte als auch Eltern vor der Frage, ob sie ihren Urlaub wie geplant durchführen können, da die Liste der ausgewiesenen Risikogebiete laufend aktualisiert wird.

Um in diesem Kontext mehr Handlungssicherheit zu geben, weist die Bezirksregierung Köln auf den Erlass des Schulministeriums zu privaten Reisen in Covid-19-Risikogebiete und ein Informationsschreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hin. Sie finden dort wichtige Hinweise, die Lehrkräfte und Eltern von Schülerinnen und Schülern vor Antritt einer Reise beachten müssen.


Private Reisen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in Covid-19-Risikogebiete
Informationen zu Verpflichtungen bei der Rückkehr nach Deutschland sowie schulrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen

1. Allgemeines
Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder alle anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben.

Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden.

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.

Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.

Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitglied­staaten der Europäischen Union.

Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).

Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Es wird unbedingt empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Ent-wicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 möglicherweise Änderungen ergeben.
Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: www.mags.nrw/coronavirus.

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

2. Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungs­maßnahmen) nicht zu sanktionieren.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrens-gesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

3. Lehrerinnen und Lehrer
In der aktuellen Pandemie-Situation ist dringend anzuraten, dass Lehrkräfte ihre Urlaubsplanungen ins Ausland überprüfen. Gleiches gilt für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie weitere Personen im Landesdienst, die an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulen beteiligt sind (z.B. Personal in ZfsL, Schulsozial­arbeiterinnen und -arbeiter).

In deren eigenem Interesse muss diesen Personen dringend abgeraten werden, eine Urlaubsreise in eine als Risikogebiet ausgewiesene Region anzutreten, wenn nach Rückkehr die notwendige Quarantäne nicht bis zum Schulstart nach den Ferien beendet werden kann.

Private Reisen ins Ausland können zwar als außerdienstliches Verhalten dienst- und arbeitsrechtlich nicht untersagt werden, allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen – bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst auch der Verlust der Bezüge bzw. des Entgelts – grundsätzlich in Betracht kommen, wenn wegen der Quarantänepflicht die Dienstpflicht nicht rechtzeitig wieder aufgenommen werden kann.

Dabei sind stets die Umstände des Einzelfalls zu prüfen.

Die Möglichkeit, einer Quarantänepflicht durch Antrag auf Erholungsurlaub nicht zum Nachteil des Dienstherrn/Arbeitgebers nachzukommen, besteht für Lehrkräfte nicht. Sie müssen ihren Erholungsurlaub gemäß § 20 Abs. 4 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW bzw. § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder während der Schulferien nehmen.

Es ist daher unbedingt zu raten, die Einstufung von Risikogebieten im Blick zu behalten und regelmäßig zu prüfen, ob das eigene Urlaubsziel hierzu zählt. Je nach Entwicklung der konkreten Lage im Risikogebiet müsste eine Reise ggfs. auch zeitlich angepasst oder abgebrochen werden, um nach Reiserückkehr noch genügend Zeit für die aktuell geltende Quarantäneverpflichtung einzuplanen. Die Quarantänezeit kann derzeit – wie oben beschrieben – durch die rechtzeitige Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden.

Heißer Sommer

Es wird nochmal warm

Die Wetterausssichten für Montag und Dienstag sind hervorragend. Es wird nochmal richtig warm.

Aus diesem Grund wurde entschieden, dass der Unterricht an diesen beiden Tagen bereits um 13.15 Uhr endet. Die Busse fahren im Anschluss.

Virus

Elternbrief: Informationen zur Maskenpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die ersten Schulwochen des neuen Schuljahres brachten eine Reihe von Veränderungen im Vergleich zum „normalen“ Tagesablauf in der Schule mit sich. Ich freue mich sehr, dass der Schulstart unter den neuen Bedingungen so gut gelungen ist.

Am Donnerstag wurden wir durch die Medien darüber informiert, dass die Maskenpflicht im Unterricht, mit der wir an der Schule in aller Regel gut umgehen konnten, mit Ende des 31. August 2020 beendet wird.
Genauere Informationen dazu liegen uns bisher nicht vor.

Daher gehen wir zur Zeit davon aus, dass am Montag, dem 31.08.2020 die bisherige Maskenpflicht im Bus, auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht weiterhin gilt.
Ab Dienstag, 01.09.2020 gilt die Maskenpflicht nur noch im Bus und auf dem Schulgelände bis zum Erreichen des festen Sitzplatzes im Klassenraum.

In den Klassenräumen kann der empfohlene Mindestabstand von 1,5 m allerdings nicht eingehalten werden. Damit die Gefahr der Übertragung des Virus so klein wie möglich gehalten wird, bitten wir die Schüler/-innen und die Lehrer/-innen darum, freiwillig auch im Unterricht Masken zu tragen. So schützen wir uns nicht nur gegenseitig, sondern minimieren auch die Gefahr, dass ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden müssen, wenn eine Person infiziert ist. Schüler/-innen und Lehrer/-innen mit einem erhöhten Infek­tionsrisiko können die Schule entspannter besuchen und den Präsenzunterricht bereichern bzw. sicherstellen.

Mit dieser Bitte folgen wir den Empfehlungen des Gesundheitsamtes Heinsberg vom 28.8.2020, die Sie ebenfalls auf der Homepage finden können.

Sobald uns genauere Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. K. Hilgers
Schulleiterin

Diesen Elternbrief können Sie als pdf-Datei herunterladen.
Heißer Sommer

Noch einmal hitzefrei!

„Zunehmend schwül und heiß mit bis zu 32 Grad.“

Wegen des erwarteten heißen Sommerwetters endet am Donnerstag, 20.08.2020, der Unterricht für alle Jahrgänge bereits um 13.15 Uhr.

Neues Schuljahr!

Informationen zum Start ins Schuljahr 2020/2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, dass Sie erholsame Sommerwochen hatten und dass Sie und Ihre Familien gesund sind.

Im Folgenden informieren wir Sie gerne über die Regelungen zu Schuljahresbeginn, so wie sie an unserer Schule umgesetzt werden. Damit sind wir dem „normalen“ Unterricht ein Stück näher gekommen. Von den Einschränkungen, mit denen wir noch leben müssen, haben Sie vermutlich bereits gehört.
Dennoch freuen wir uns darauf, unsere Schüler/-innen wieder zu sehen. Der persönliche Kontakt hat uns gefehlt.

Doch zunächst einige gute Nachrichten:

  • Das neue Gebäude ist fertig geworden. Corona bedingt sind jedoch weder die Tafeln noch alle Möbel vorhanden, so dass die neuen 6. Klassen noch wenige Wochen auf den Umzug warten müssen.
  • In den Sommerferien wurde die gesamte Schule im Rahmen des Digitalpaktes neu „verkabelt“ und verfügt nun über ein noch leistungsfähigeres W-Lan-Netz.
  • In der letzten Woche erhielten wir Informationen zu einem Sofortprogramm für die digitale Ausstattung von bedürftigen Schüler/-innen. Der Schulträger arbeitet daran, das Programm möglichst zeitnah umzusetzen.

In der Schulmail vom 3.8.2020 geht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) grundsätzlich von Präsenzunterricht nach Stundenplan für alle Schüler/-innen ab Mittwoch, 12.8.2020 aus. Da glücklicherweise fast alle Kolleg/-innen wieder einsatzfähig sind, gehen wir derzeit davon aus, dass wir den Stundenplan in der gewohnten Art umsetzen können. Mittagsstationen fallen so lange aus, wie die Pflicht zur Bildung fester Lerngruppen besteht (d.h. Klassen oder Kurse im Jahrgangsverband).

Für alle gilt eine ständige Maskenpflicht, nicht nur im Bus, auf dem Schulhof und in den Fluren, sondern grundsätzlich auch im Unterricht. Vorläufig gilt dies bis zum 31.8.2020, und das bei jedem Wetter. Wir bitten Sie, Ihrem Kind Masken mitzugeben und die vom MSB erlassene Regelung vor Schulbeginn mit ihm zu besprechen.
In diesem Zusammenhang haben wir die geltenden Hygieneregeln angepasst. Wir bitten Sie herzlich, auch diese Regelungen vor Schulbeginn mit Ihrem Kind zu besprechen.

Ein zeitlich versetzter Unterrichtsbeginn ist an unserer Schule nicht umsetzbar. Die Schüler/-innen dürfen das Gebäude jedoch vor dem Unterricht und nach den versetzten Pausen nur in Begleitung der Lehrperson zeitlich gestaffelt betreten. Feste „Aufstellplätze“ auf dem Schulhof werden für jede Klasse festgelegt.

Vor dem Unterricht und in den Pausen sind die Aula und das Oberstufengebäude keine Aufenthaltsräume. In der Aula dürfen sich Schüler/-innen in Freistunden nur aufhalten, wenn sie an einem der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze sitzen können. Das Selbstlernzentrum steht eingeschränkt für die Schüler/-innen der Sekundarstufe II als Arbeitsraum zur Verfügung.

Im Ganztag kann ein eingeschränkter Mensabetrieb angeboten werden. Er beschränkt sich auf To-Go-Angebote. Die Mensa kann kein Aufenthaltsraum sein. Die Regeln, die in der Mensa für Ihre Kinder gelten, finden Sie hier zum Download.

Im letzten Schuljahr konnten die Schulbücher in den Klassen nicht eingesammelt werden, so dass das Einsammeln der alten und das Austeilen der neuen Bücher zügig nach Schulbeginn vollzogen wird. Bitte geben Sie ihrem Kind die Schulbücher mit in die Schule, die Sie noch zu Hause haben.
Der Förderverein wird die bestellten Materialien wieder in Taschen verpacken, so dass sie Ihren Kindern zu Schulbeginn zur Verfügung stehen.

Die Mitwirkungsorgane der Schule können wieder tagen. Das bedeutet, dass wir uns freuen, wenn Sie wieder rege an den Pflegschaftsabenden, den Fachkonferenzen und ggf. an der Schulkonferenz teilnehmen. Sofern der Mindestabstand nicht eingehalten wird, gilt auch für Sie die Maskenpflicht. Bitte lassen Sie sich davon nicht abhalten, denn die Schule lebt nach wie vor auch von Ihrem Engagement und von Ihren Ideen.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch ein Wort zum Präsenzunterricht. Das MSB hat festgelegt, dass die Schüler/-innen grundsätzlich Anwesenheitspflicht haben. Wenn das in einem begründeten Einzelfall, den Sie bitte ggf. mit den Klassenlehrer/-innen Ihres Kindes absprechen, außer Kraft gesetzt wird, besteht die Pflicht, am Unterricht auf Distanz teilzunehmen. Anders als im letzten Schuljahr werden die dort erbrachten Leistungen in die Notengebung mit einbezogen.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es Krankheitssymptome aufweist, die auch mit einer Covid 19-Erkrankung in Verbindung stehen. Sollten solche Symptome bei Ihrem Kind in der Schule auftreten, werden wir Sie bitten müssen, Ihr Kind abzuholen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass wir über mindestens eine Telefonnummer verfügen, über die wir Sie immer erreichen können. In der Mail des MSB heißt es wörtlich:
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.
Bezüglich eines Schnupfens gilt diese Regelung in etwas abgeänderter Form: „Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.“ Wir bitten Sie herzlich, diese Regelungen zu beachten.

Sollten Sie und Ihr Kind aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sein, bitten wir Sie, die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten. Informationen dazu finden Sie unter https://www.mags.nrw/coronavirus.

Natürlich stehen wir für Rückfragen oder Anregungen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dazu auch gerne Ihre Kontakte zu den Klassenlehrer/-innen Ihres Kindes.

Wir wünschen allen einen guten Start!

Herzliche Grüße

Dr. Karin Hilgers
Schulleiterin

Diese Elterninformation können Sie als pdf-Datei herunterladen, ebenso die Hygieneregeln und die Regeln für die Mensa.
Abiversum 2020

Abiversum – Betty-Reis-Abiturientia greift trotz Corona nach den Sternen

Mit „Abiversum – Wir greifen nach den Sternen“ hatte sich die Abiturientia 2020 der Betty-Reis-Gesamtschule für ein schönes Motto entschieden. Doch die schon vorgeplanten und traditionell vielfältigen Aktivitäten rund um den letzten Schulabschluss konnten wie an allen Schulen aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die Möglichkeit, Abiturfeiern doch unter Einhaltung bestehender Hygiene-Konzepte, durchzuführen, wurde in Wassenberg aber aufgegriffen, und 72 Schüler/-innen erhielten in einem angemessenen Rahmen die Abschlusszeugnisse.

Große Abstände auf dem Schulhof, große Abstände für die 72 Absolventen/-innen und viele Lehrer/-innen im Forum. Dieses bietet normalerweise über 400 Personen Platz, doch in der Corona-Krise durften nicht mehr als 100 Personen anwesend sein, was bedeutete, dass die Feier leider ohne Anwesenheit und Beteiligung von Angehörigen stattfinden musste.

Zwar händigte die Schule zum 22. Mal Abiturzeugnisse aus, doch die Einschätzung, dass die besonderen Umstände das Abitur 2020 unvergesslich machen, wurde von allen Rednern/-innen geteilt. So bedankte sich Schulleiterin Dr. Karin Hilgers in ihrer Begrüßungsrede für das „Anpacken“ beim Abitur, für die Flexibilität und die gezeigte Fähigkeit, „Unsicherheiten auszuhalten und konstruktiv mit der sehr speziellen Situation umzugehen“. Damit hätten die Abiturienten/-innen gezeigt, dass sie das Zeugnis der „Reife“ zurecht erhielten.
Und Oberstufenleiter Markus Görtz erläuterte in seiner Festrede: „Das Abitur 2020 wird in die Geschichte eingehen. Dieses Abitur hat uns alle – aber eben besonders auch euch – vor neue Herausforderungen gestellt, die bei jedem sehr unterschiedlich waren. Und trotzdem sitzt ihr heute hier. Ihr habt euch der Herausforderung gestellt, die Aufgabe angenommen und erfolgreich bewältigt.“ Im Anschluss widmete er sich dem besonderen Motto des Jahrgangs und stellte den Bezug zu einer Weisheit des römischen Philosophen Seneca her: „Es gibt keinen bequemen Weg, der von der Erde zu den Sternen führt.“ Der Weg, den Seneca beschreibe, sei für jeden ein anderer Weg und deutlich abhängig von den „unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen“. Daher lasse sich Erfolg auch niemals objektiv messen, sondern Erfolg sei immer eine subjektive Größe. Jeder müsse den Weg zu seinem Stern finden und das Bestmögliche herausholen. „Deswegen dürfen diejenigen, die mit einer Hauptschulempfehlung zu uns gekommen sind und sich möglicherweise bis zum Schluss durch die Prüfungen gekämpft haben, genau so stolz sein wie diejenigen, die uns heute mit einem Einser-Abitur verlassen.“ Auch wenn Sterne von der Erde sehr weit entfernt sind, wünschte Görtz, „dass ihr euch von dieser Entfernung niemals abschrecken lasst, sondern dass ihr in diesen Lichtern immer eure Träume und Ziele seht, dass ihr niemals aufhört, daran zu glauben, diese auch erreichen zu können. Einen Stern nehmt ihr heute mit – euren Abistern. Ich wünsche euch für eure weitere Reise durchs „Universum“, dass ihr viele weitere Sterne findet und sammelt, die für euch wichtig sind.“

Auch die weiteren Redebeiträge verdeutlichten einerseits die Besonderheit des diesjährigen Abiturs und nahmen andererseits Aspekte des Jahrgangsmottos in den Blick. Frank Winkens gratulierte als Stellvertreter des Bürgermeisters und einziger anwesender Vater einer Abiturientin für die Stadt Wassenberg, die Beratungslehrer Katrin Böhnert und Sven Landmesser gaben passende Antworten auf die Frage „Wozu nach den Sternen greifen?“, Shalini B. und Michelle S. bekannten in der Schülerinnen-Rede augenzwinkernd „Abiversum – Wir flüchten ins All?“.

Deutlich wurde die große Verbundenheit zwischen Schülern/-innen und ihren Lehrern/-innen in den satirisch/humorvollen Beiträgen der einzelnen Tutorkurse zu den Besonderheiten der vergangenen drei Jahre. Anstelle des sonst üblichen ökumenischen Gottesdienstes steuerten die Religionslehrerinnen Julia Jöris, Ilona Klausmann und Jutta Wagner einen Videobeitrag zum Thema „Mit anderen Maßstäben“ bei und sorgten mit einem Betty-Reis-Zollstock als Give-away für bleibende Erinnerungen. Melina O. setzte mit dem stilvoll vorgetragenen Song „Gold von den Sternen“ ein musikalisches Highlight. Musiklehrerin Judith Feikes hatte die Lehrer/-innen auf einen großen Schlussauftritt vorbereitet. In den blau/gelben Schultrikots performten sie unter großem Jubel den Titelsong des bei den Schülern/-innen unter Kultstatus stehenden „High-School-Musicals“.

Abschluss 10

151 Forscher und Erfinder im Corona-Abschlussjahrgang

Verabschiedung Klasse 10

Der Forscher- und Erfinderjahrgang ist der Jahrgang, der aufgrund der Corona-Pandemie besondere „Schulgeschichte“ geschrieben hat. Von den insgesamt 151 Schüler/-innen erhielten 77 ein Zeugnis mit der Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe, 44 verließen die Schule mit der FOR, 22 mit dem HA 10 und zwei mit dem HA 9. Sechs weitere Schüler/-innen aus den Klassen des gemeinsamen Lernens (10.1 und 10.2) absolvierten den Bildungsgang Lernen.

Im Blick auf gültige Abschlüsse standen die Abschlussjahrgänge schon früh im besonderen Fokus der von der Landesregierung NRW vorgegebenen schulischen Regelungen. So profitierten die Schüler/-innen des Forscher- und Erfinderjahrgangs mit den angehenden Abiturienten/-innen als erste von der nach den Osterferien praktizierten Schulöffnung. Die geplanten zentralen Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wurden durch schuleigene Prüfungen ersetzt, die von den Fachlehrern/-innen konzipiert worden waren. Für den Präsenzunterricht wurden die Klassen in zwei oder drei Lerngruppen aufgeteilt und erhielten vornehmlich prüfungsvorbereitenden Unterricht in den Hauptfächern. Insgesamt verliefen alle Vorbereitungen und die Prüfungen ohne Zwischenfälle und führten zu dem oben festgehaltenen guten Ergebnis.

Aufgrund der großen Zahl von Schüler/-innen konnte die traditionelle große Abschlussfeier mit Beteiligung vieler Angehöriger leider nicht stattfinden. Ganz ohne Abschiedsfeier blieben unsere Forscher und Erfinder jedoch nicht. An zwei aufeinander folgenden Nachmittagen hatte jede Klasse das Forum und den Oberstufenschulhof zwei Stunden lang für sich. Unter Wahrung der Abstandsregelungen trafen die Klassen ein letztes Mal zusammen (24. Juni: 10.1 – 10.2 – 10.4 / 25. Juni: 10.3 – 10.5 – 10.6), erhielten die persönlichen Glückwünsche von Abteilungsleiterin Hildegard Richert und Schulleiterin Dr. Karin Hilgers und nicht zuletzt die wohl verdienten Zeugnisse von ihren Klassenlehrern/-innen.

Der Nachmittag begann in allen Klassen mit dem Gratulationsbesuch der Schulleitung: In ihren Beiträgen bezeichnete Hildegard Richert den erreichten Abschluss zunächst allgemein als „Eintrittskarte für den nächsten Abschnitt des Lebens“. Darauf nahm sie das besondere Profil des jeweiligen Forschers oder Erfinders in den Blick und entwickelte daraus passende Wünsche für jede Klasse. Als Schulleiterin würdigte Dr. Karin Hilgers das vielfältige Engagement vieler Personen, das zum Gelingen der Schullaufbahn beigetragen habe. Ihre Gratulation verband sie mit dem Wunsch, dass der Abschluss die gewünschten Türen öffnen möge, in den Beruf, an andere Schulen oder unsere gymnasiale Oberstufe.

In das individuelle Programm der einzelnen Klassen war auch ein „offizieller“ Fototermin auf dem Schulhof integriert. Dort gruppierten sich die Schüler/-innen zu Buchstaben und bildeten mit Hilfe der Bildmontage gemeinsam das Wort „Corona“. Gerade zu Forschern und Erfindern passt die Corona-Pandemie sehr gut. Denn nichts benötigt die Welt im Moment dringender als „Forscher und Erfinder“.

Abschluss 10

KlasseLehrer/-innen
Marie Curie (10.1)Janine Albeck, Anja Gaßner, (Laura Betz)
Galileo Galilei (10.2)Dirk Müller, Katrin Böhnert, Anja Gaßner (Ira Schiefer)
Alexander von Humbold (10.3)Eva Küppers, Sven Landmesser
Albert Einstein (10.4)Sabrina Gerres, Klaus Zweschper
James Watt (10.5)Heike Palms, Helmut Klinkenberg
Lenonardo da Vinci (10.6)Hildegard Richert, Marcus Latour

 

Elternbrief zu den Sommerferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zu Beginn der Sommerferien 2020 wünschen wir Ihnen eine erholsame Zeit, in der Sie abschalten und auftanken können.

Gerne würden wir Ihnen jetzt bereits verbindlich mitteilen können, wie es nach den Sommerferien weitergeht – viele von Ihnen haben das nachgefragt. Aufgrund der noch bestehenden Unsicherheiten ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Derzeit erarbeiten wir einen „normalen“ Stundenplan, denn das MSW geht für die Zeit nach den Sommerferien grundsätzlich von Präsenzunterricht im Regelbetrieb aus, kann aber nicht ausschließen, dass es zu einer Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz kommt. Dafür möchte es eine Verbindlichkeit herstellen, die die Schüler/-innen zur Teilnahme verpflichtet. Ein „Leitfaden zur Entwicklung organisatorischer, didaktischer und pädagogischer Konzepte sowie Leitlinien zur Leistungsbewertung“ sind in der Schulmail vom 23.6.2020 angekündigt. Unklar sind auch die Rahmenbedingungen des Mensabetriebs sowie die Organisation der AGs im Ganztag.
Sobald wir Genaueres wissen, teilen wir es Ihnen auf diesem Weg mit, voraussichtlich in der letzten Ferienwoche.

Nachdem wir unsere 10. Klassen und unsere Abiturient/-innen in kleinem, aber würdigen Rahmen verabschiedet haben, richtet sich nun der Blick auf unsere neuen 5. Klassen. Die Einschulung des Künstler-Jahrgangs ist für Mittwoch, 12.8.2020 geplant. Jede Klasse für sich soll mit einer kleinen Feier willkommen geheißen werden. Den Eltern unserer „Neuen“ wurden die Zeiten über die Klassenlehrer/-innen mitgeteilt. Wir freuen uns auf den neuen Jahrgang.

Mit Ihnen hoffen wir, dass es nach den Ferien für alle mit Präsenzunterricht weitergehen kann und wünschen Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit.

 

Dr. Karin Hilgers
Schulleiterin

Diesen Elternbrief Nr. 10 können Sie als pdf-Datei herunterladen.
Förderverein

***Fristverlängerung!*** Sammelbestellung 2020/2021

*** Die Frist für die Sammelbestellung wurde bis zum Samstag, 20. Juni, verlängert! ***

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen!

Für das nächste Schuljahr findet die Sammelbestellung für die neuen Jahrgänge 6-10, 12 und 13 (Schuljahr 2020/2021) digital statt.

Über die Klassenlehrer/-innen wurde bereits ein Anschreiben und der jeweilige Bestellschein als ausfüllbare pdf-Datei verteilt. Falls dieser verloren geht, können die Formulare von herunter geladen werden.

Folgen Sie dem Link Sammelbestellung

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Elternbrief: Letzte Schulwochen vor den Sommerferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht.
In den letzten Wochen haben die Prüfungen für den 10. Jahrgang und die Abiturprüfungen stattgefunden, daneben konnten alle Schüler/-innen wieder an Tagen des Präsenzunterrichts teilnehmen und wurden weiterhin „auf Distanz“ unterrichtet. Vermutlich freuen Sie sich auf die kommende Ferienzeit, die Sie ein wenig davon entlastet, Ihre Kinder im Distanzlernen zu unterstützen. Für diese Unterstützung danken wir Ihnen herzlich.
Sobald wir wissen, wie es im nächsten Schuljahr weitergehen soll, werden wir es Ihnen auf diesem Weg mitteilen. Zusammen mit Ihnen hoffen wir auf mehr „Normalität“.

Heute möchte wir Sie über die Zeugnisausgabe und die im nächsten Schuljahr anstehenden Klassenfahrten informieren.

In den Jahrgängen 10 und 13 sind Abschlüsse zu vergeben. Damit dies würdig geschehen kann, werden die Klassenlehrer/-innen des 10. Jahrgangs zeitlich versetzt ihren Klassen die Abschlusszeugnisse in der Mensa überreichen. Aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln muss dies leider, genauso wie die feierliche Übergabe der Abiturzeugnisse, ohne Elternbeteiligung und mit nur wenigen Kolleg/-innen geschehen.

Die Zeugnisausgabe für die anderen Jahrgänge möchten wir entzerren, so dass sich der folgende Zeitplan ergibt:
Dienstag, 23.6.2020: Die Schüler/-innen der Jahrgänge 5 und 6 erhalten vormittags ihre Zeugnisse. Dazu werden die Kinder zeitlich versetzt über die Klassenlehrer/-innen eingeladen und kommen in die Räume, in denen sie ihren Präsenzunterricht haben. Bei schönem Wetter kann die Zeugnisausgabe im Freien erfolgen.
Mittwoch, 24.6.2020: Im Rahmen des Präsenzunterrichts erhalten die Schüler/-innen der Jahrgänge 8 und 12 ihre Zeugnisse.
Donnerstag, 25.6.2020: Im Rahmen des Präsenzunterrichts erhalten die Schüler/-innen der Jahrgänge 9 und 12 ihre Zeugnisse.
Freitag, 26.6.2020: Die Schüler/-innen der Jahrgänge 7 und 11 erhalten vormittags ihre Zeugnisse. Dazu werden sie zeitlich versetzt über die Klassenlehrer/-innen eingeladen und kommen in die Räume, in denen sie ihren Präsenzunterricht haben. Bei schönem Wetter kann die Zeugnisausgabe im Freien erfolgen.

Wenn Sie ihr Kind am Dienstag oder Freitag in die Schule bringen, bitten wir Sie, nicht auf dem Birkenweg zu parken und aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln Ihr Kind nicht auf das Schulgelände zu begleiten.

Schon jetzt ist sicher, dass alle Klassenfahrten, die zwischen Sommer- und Herbstferien ins Ausland gehen sollten, storniert werden müssen. Das trifft fast alle Abschlussfahrten für den 10. Jahrgang und Fahrten im 7. Jahrgang. Aus Gründen der Gleichbehandlung und weil auch im Inland nicht klar ist, dass Abstands- und Hygienestandards eingehalten werden können, haben wir entschieden, dass alle Fahrten abgesagt werden, auch die Kennenlernfahrt des 5. Jahrgangs.
Wir bedauern es sehr, dass die Fahrten, die immer einen Höhepunkt des schulischen Lebens darstellen, nicht stattfinden werden. Unter den derzeitigen Voraussetzungen können wir jedoch die Verantwortung dafür nicht übernehmen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Dr. K. Hilgers
Schulleiterin

Diesen Elternbrief Nr. 9 können Sie als pdf-Datei herunterladen.